Dirk Stapel

Rechtsanwalt                                                                                       Fachanwalt für Arbeitsrecht                                                             Fachanwalt für Familienrecht
 

1990 wurde ich, Dirk Stapel, als Rechtsanwalt in Bad Oeynhausen zugelassen. Bereits in den ersten Jahren meiner Tätigkeit habe ich mich auf die Bereiche Arbeitsrecht und Familienrecht spezialisiert, so dass mir 1995 die Berechtigung zuerkannt wurde, die weitere Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Fachanwalt für Familienrecht bin ich seit 2000.

Im Arbeitsrecht vertrete ich Ihre Interessen als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer insbesondere in Kündigungsschutzverfahren, bei Vergütungsstreitigkeiten, bei der Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen sowie vorbereitend bei geplanten arbeitsrechtlichen Maßnahmen.

Bis zu seiner Auflösung war ich lange Jahre arbeitsrechtlicher Berater des Forum der Automatenunternehmer und vertrete und berate weiterhin viele Unternehmen dieser Branche bundesweit gerichtlich und außergerichtlich.
 
Als weiterer arbeitsrechtlicher Schwerpunkt hat sich bereits seit vielen Jahren der Krankenhaus- und Klinikbereich herausgebildet.

Im Familienrecht stehe ich Ihnen insbesondere im Rahmen von Scheidungsverfahren, bei Unterhaltsfragen und bei Fragen der Vermögensauseinandersetzung zur Verfügung.

Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in den Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Familienrecht im DAV.

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